Die Akkreditierung von Studiengängen ist ein Verfahren der externen Qualitätssicherung: Lehrende, Studierende und Vertreterinnen oder Vertreter der Berufspraxis begutachten den einzelnen Studiengang im Hinblick darauf, ob die formulierten Ziele in der Praxis tatsächlich erreicht werden und ob das Programm den Anforderungen genügt, die Politik und Wissenschaft für Bachelor- und Masterstudiengänge formuliert haben – zentral sind hierbei die Studierbarkeit und die Berufsrelevanz eines Studiengangs.
Die beteiligten Lehrenden erhalten durch das Akkreditierungsverfahren von erfahrenen Fachgutachterinnen und -gutachtern eine Rückmeldung zur Qualität des Studiengangs, die durch das Akkreditierungssiegel und den Bericht auch für andere Interessenträger nachvollziehbar wird. Durchgeführt werden Verfahren der Programmakkreditierung durch externe Agenturen, die vom Akkreditierungsrat für diese Aufgabe zugelassen worden sind. Eine Übersicht über die zugelassenen Agenturen finden Sie auf den Internetseiten des Akkreditierungsrates.
Das Referat Qualität und Recht koordiniert in Absprache mit dem Präsidium und den Fakultäten dieAkkreditierungsverfahren an der Universität Hamburg. Dazu gehören sowohl Akkreditierungsverfahren einzelner Studiengänge als auch die Akkreditierung in Bündeln (sog. "Clustern") von fachlich affinen Studiengängen. Die Akkreditierung der Lehramtsstudiengänge wird in enger Abstimmung mit dem Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) koordiniert. Eine Übersicht der akkreditierten Studiengänge und laufenden Verfahren finden Sie hier.
Um eine hohe Qualität bei der Erstellung der Anträge zu gewährleisten, aber auch um klare Absprachen für die verschiedenen Schritte in Akkreditierungsverfahren und die Verantwortlichkeiten der Beteiligten transparent darzustellen, sollen Akkreditierungsverfahren nach einem mit den Fakultäten vereinbarten Zeitplan ablaufen.