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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

Einführung und Weiterentwicklung von Studiengängen


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Eine Übersicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung und Weiterentwicklung von Studiengängen finden Sie

hier.

Die Universität Hamburg hat zum Wintersemester 2005/06 begonnen, ihre bestehenden Studiengänge sukzessive auf die gestufte Studienstruktur zu überführen und daneben auch ganz neue Bachelor- und Masterstudiengängen zu entwickeln.

Das Referat Qualität und Recht unterstützt die Fakultäten sowohl bei der Einführung neuer Studiengänge als auch bei der Weiterentwicklung bestehender Studiengänge:
  • Wir stellen alle relevanten Informationen zu universitätsweiten Vereinbarungen, rechtlichen und politischen Vorgaben und weiteren aktuellen Aspekten der Studienreform bereit und bieten den Studiengangsverantwortlichen eine prozessbegleitende Beratung an.
  • Wir organisieren hochschulweite Veranstaltungen zum Thema Studienreform, darunter die Veranstaltungsreihe Forum Studienreform.
  • Wir greifen aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen der Studienreform auf und erarbeiten gemeinsam mit den Fakultäten hochschulweite Standards.
  • Wir analysieren Ergebnisse aus zentral koordinierten qualitätssichernden Verfahren in Studium und Lehre und speisen diese hochschulweit in die Weiterentwicklung der Studiengänge ein.
  • Wir entwickeln gemeinsam mit den Fakultäten und anderen Abteilungen der Präsidialverwaltung qualitätsorientierte mehrstufige Verfahren zur Einführung und Änderung von Studiengängen und begleiten deren Umsetzung und Weiterentwicklung.
  • Wir beteiligen uns sowohl an der abteilungsübergreifenden Prüfung der Gesamtkonzepte der Fakultäten als auch der einzelnen Studiengangskonzepte und beraten gemeinsam mit dem Referat 12 die Fakultäten bei der Erstellung und Überarbeitung dieser Konzepte.
  • Wir prüfen die Rahmenprüfungsordnungen, die auf diese bezogenen Fachspezifischen Bestimmungen, Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen und Satzungen über Auswahlkriterien und -verfahren sowie ggf. Gebührensatzungen für die einzelnen Studiengänge sowohl rechtlich als auch qualitätsorientiert.
  • Wir melden die Ergebnisse dieser Prüfungen an die Fakultäten zurück und unterbreiten Lösungswege für offen gebliebene Punkte und Verbesserungsmöglichkeiten - sowohl unter juristischer Fragestellung als auch unter Aspekten der qualitätsorientierten Studienreform.
  • Wir bereiten die Satzungen zur Genehmigung durch das Präsidium bzw. bei Gebührensatzungen durch den Hochschulrat vor.
  • Wir betreuen die Veröffentlichung der amtlichen Fassungen von Satzungen, die bei einer Erstfassung im Amtlichen Anzeiger durch die Justizbehörde und bei Änderungen als Amtliche Bekanntmachung online durch die Universität publiziert werden.
  • Wir koordinieren die gemeinsame Weiterentwicklung der mit den Fakultäten entwickelten Rahmenprüfungsordnungen für die gestuften Studiengänge.
  • Bei Studiengängen, die in Kooperation mit anderen in- und ausländischen Hochschulen oder weiteren Partnern angeboten werden, prüfen und gestalten wir die Kooperationsverträge zur Durchführung dieser Studiengänge.



 

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