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Programmevaluation


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Jan Büchel
Referent für Programmevaluationen
(Lz.: 311.4)

Alsterterrasse 1
4. Stock, R. 429
20354 Hamburg

Telefon: +49-40-42838-8387
Telefax: +49-40-42838-2364
jan.buechel@verw.uni-hamburg.de

Um ein Höchstmaß an Qualität in den Studiengängen zu erreichen, ist es notwendig sie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, diese umzusetzen und bestehende Qualitäten weiterzuentwickeln und zu sichern.

Die Programmevaluation dient dabei als ein zentrales Qualitätssicherungsinstrument, das die Universität Hamburg seit 1994 einsetzt. Die Evaluationsverfahren, die in Kooperationsverfahren im Verbund Norddeutscher Universitäten (Nordverbund) durchgeführt werden, entsprechen den Standards der international anerkannten Programmevaluationen im Hochschulbereich und den von der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) formulierten Standards für Evaluation (Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit).

Das mehrstufige Evaluationserfahren (interne Stärken-Schwächen-Analyse, Peer Review, Follow up) wurde vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausgezeichnet und hat sich in den Jahren seines Bestehens als adäquates und sehr gut funktionierendes Instrument zur Weiterentwicklung von Studienprogrammen erwiesen.

Ein integraler Bestandteil der Qualitätssicherung von Studienprogrammen ist ihre Studierbarkeit, verstanden als die Möglichkeit für durchschnittlich begabte Studierende, mit vertretbarem Zeitaufwand das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich unter Erreichung der festgelegten Studienziele absolvieren zu können. Um diesem speziellen Aspekt besondere Aufmerksamkeit in der Analyse von Studienprogrammen zu widmen, hat der Verbund Norddeutscher Universitäten im Dezember 2009 ein Projekt mit dreijähriger Laufzeit aufgelegt, an dem sich die Universität Hamburg beteiligt. In diesem Projekt werden gezielt die Instrumente und Prozesse zur Sicherstellung von Studierbarkeit untersucht und Gründe und Ursachen für Probleme der Studierbarkeit an Hand ausgewählter Studienprogramme identifiziert, untersucht und auf Grundlage der Ergebnisse das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre weiterentwickelt. Dazu wird das Verfahren der mehrstufigen Evaluation verwendet, weil es sich hierbei um ein besonders geeignetes Qualitätssicherungsinstrument handelt, das durch die enge Einbindung aller intern beteiligten Akteure in einen diskursiven Beratungsprozess mit externer Expertise ein signifikantes Weiterentwicklungspotential für Studienprogramme insgesamt und ihre Teilaspekte – wie der Studierbarkeit – im Besonderen bietet.

Im Rahmen der Mitarbeit im Nordverbund übernimmt das Referat Qualität und Recht folgende Aufgaben:

  • Wir informieren die Fakultäten im Vorfeld einer Programmevaluation über alle Verfahrensschritte, die Ziele der Evaluation, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie den Umgang mit den Ergebnissen.
  • Wir beraten die Fakultäten bei der Erstellung der Selbstdarstellung und bei der Organisation des Peer Reviews und stellen sicher, dass sie die nötigen Informationen erhalten.
  • Wir nehmen an der Auswertenden Konferenz zu den Ergebnissen der Programmevaluation teil, werten mit den Studiengangsverantwortlichen die Empfehlungen der Gutachtenden aus und entwickeln gemeinsam Maßnahmen zur Ergebnisumsetzung, wie z. B. Zielvereinbarungen und begleiten den 'Follow-up'-Prozess.
  • Wir fungieren als Bindeglied zwischen den Fakultäten, der Hochschulleitung und der Geschäftsstelle des Nordverbunds. Wir arbeiten (bei sachlicher Zuständigkeit) in den Arbeitsgruppen des Nordverbunds mit und kommunizieren die Ergebnisse in die Universität Hamburg.
  • Wir koordinieren alle weiteren Projekte, die die Universität Hamburg gemeinsam mit den Nordverbund-Universitäten betreibt, und stellen sicher, dass alle weiteren Beteiligten in der Universität Hamburg stets über die aktuellen Entwicklungen informiert sind.


 

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