Um ein Höchstmaß an Qualität in den Studiengängen zu
erreichen, ist es notwendig sie in regelmäßigen Abständen zu überprüfen,
Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, diese umzusetzen und bestehende
Qualitäten weiterzuentwickeln und zu sichern.
Die Programmevaluation dient dabei als ein zentrales Qualitätssicherungsinstrument, das die Universität Hamburg seit 1994 einsetzt. Die Evaluationsverfahren, die in Kooperationsverfahren im Verbund Norddeutscher Universitäten (Nordverbund) durchgeführt werden, entsprechen den Standards der international anerkannten Programmevaluationen im Hochschulbereich und den von der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) formulierten Standards für Evaluation (Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit).
Das mehrstufige Evaluationserfahren (interne Stärken-Schwächen-Analyse, Peer Review, Follow up) wurde vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ausgezeichnet und hat sich in den Jahren seines Bestehens als adäquates und sehr gut funktionierendes Instrument zur Weiterentwicklung von Studienprogrammen erwiesen.
Ein integraler Bestandteil der Qualitätssicherung von Studienprogrammen ist ihre Studierbarkeit, verstanden als die Möglichkeit für durchschnittlich begabte Studierende, mit vertretbarem Zeitaufwand das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich unter Erreichung der festgelegten Studienziele absolvieren zu können. Um diesem speziellen Aspekt besondere Aufmerksamkeit in der Analyse von Studienprogrammen zu widmen, hat der Verbund Norddeutscher Universitäten im Dezember 2009 ein Projekt mit dreijähriger Laufzeit aufgelegt, an dem sich die Universität Hamburg beteiligt. In diesem Projekt werden gezielt die Instrumente und Prozesse zur Sicherstellung von Studierbarkeit untersucht und Gründe und Ursachen für Probleme der Studierbarkeit an Hand ausgewählter Studienprogramme identifiziert, untersucht und auf Grundlage der Ergebnisse das Qualitätsmanagement in Studium und Lehre weiterentwickelt. Dazu wird das Verfahren der mehrstufigen Evaluation verwendet, weil es sich hierbei um ein besonders geeignetes Qualitätssicherungsinstrument handelt, das durch die enge Einbindung aller intern beteiligten Akteure in einen diskursiven Beratungsprozess mit externer Expertise ein signifikantes Weiterentwicklungspotential für Studienprogramme insgesamt und ihre Teilaspekte – wie der Studierbarkeit – im Besonderen bietet.
Im Rahmen der Mitarbeit im Nordverbund übernimmt das Referat Qualität und Recht folgende Aufgaben: