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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre


Kontakt

Referat 31: Qualität und Recht
Alsterterrasse 1
im 3. und 4. Stock
20354 Hamburg

(im Lageplan das Gebäude Nr. 37 in C4), schräg gegenüber vom Bahnhof Dammtor

Telefax: +49-40-42838-2364
In den Bereich von Studium und Lehre fallen vielfältige Rechtsangelegenheiten, die im Referat ‚Qualität und Recht‘ bearbeitet werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Rechtsmittelverfahren in Studium und Lehre, ein anderer auf der Weiterentwicklung von Rechtsnormen zur Regelung universitärer Abläufe wie Zulassungssatzung, Immatrikulationsordnung, Prüfungsordnungen (einschließlich Promotions- und Habilitationsordnungen) und Stellungnahmen zum Beispiel zum Hochschulgesetz und zum Hochschulzulassungsgesetz.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Eine Übersicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Recht und ihre Zuständigkeiten finden Sie
Pfeil hier.
Bei den Rechtsmittelverfahren umfasst unsere Tätigkeit im Rahmen der Vertretung der Universität vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht eine quasi anwaltliche Funktion, und bei der Ausübung des Vorsitzes in den Widerspruchsausschüssen eine eher dem Richteramt ähnliche Tätigkeit.
  • Wir bearbeiten alle Widersprüche von Studienbewerberinnen und -bewerbern, Studierenden, Promovierenden und Habilitierenden gegen ablehnende Bescheide im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren, prüfungsrechtlichen Entscheidungen, Studiengebühren, Gebührenbescheiden und allgemeinen Studierendenangelegenheiten. Dabei ermitteln wir gründlich und vollständig den Sachverhalt, nehmen anhand einschlägiger Rechtsnormen die rechtliche Würdigung vor und treffen anschließend eine Entscheidung. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung setzen wir einen Widerspruchsbescheid und einen Gebührenbescheid ab.

  • Wir führen den Vorsitz in den Widerspruchsausschüssen für Prüfungsangelegenheiten sowie für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten.

  • Wir vertreten die Universität Hamburg in Klagverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Rahmen der Prozessführung fertigen wir Schriftsätze für das Gericht an, nehmen an den vom Gericht anberaumten Verhandlungsterminen teil und handeln ggf. zur Befriedung von Rechtsstreitigkeiten Vergleiche aus bzw. regen diese an.

  • Wir überprüfen sachlich und inhaltlich die Gebührenbescheide der Gerichte und Rechtsanwälte und weisen die Kosten zur Überweisung an.
  • Wir informieren die Ausgangsentscheidungsträger über den Prozessausgang und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen.

  • Wir beraten das Präsidium, die Fakultäten, Prüfungsämter, Studierende, die verfasste Studierendenschaft, Studienbewerberinnen und -bewerber in sämtlichen rechtlichen Einzelfragen aus dem Bereich Studium und Lehre; insbesondere erteilen wir dabei Auskünfte zu den folgenden Themenschwerpunkten:
    • Zugang zum Studium,
    • Prüfungsrecht,
    • Auslegungsfragen zu Prüfungsordnungen, Satzungen über besondere Zugangsvoraussetzungen, Satzungen über Auswahlverfahren und -kriterien sowie deren fachbezogene Anlagen, Promotionsordnungen, Habilitationsordnungen, Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium, Immatrikulationsordnung,
    • Auslegungsfragen zu einschlägigen Vorschriften des Hamburgischen Hochschulgesetzes, des Hochschulzulassungsgesetzes etc.,
    • Versicherungsschutz von Studierenden; Fragen zu einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VII,
    • Widerspruchsverfahren,
    • Gestaltung von Kooperations- und Einzelverträgen im Bereich Promotion (einschließlich der binationalen Promotionen),
    • Prüfung von Praktikumsvereinbarungen.

  • Wir stimmen uns mit anderen Hochschulen in hochschulübergreifenden rechtlichen Angelegenheiten ab.
  • Wir beraten die verfasste Studierendenschaft in allen Fragen, die deren Rechtsgrundlagen betreffen. Darüber hinaus sind wir durch Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat an der Prüfung ihrer Ausgaben beteiligt.
  • Wir prüfen die Anträge von studentischen Gruppierungen auf Anerkennung als studentische Vereinigungen.
  • Wir bereiten die Festsetzung der Vorlesungszeiten für das Präsidium vor.
  • Wir überprüfen in Kooperation mit den Fakultäten die Echtheit von Urkunden der Universität bei Verdacht auf Vorliegen von Straftatbeständen für die Polizei und die Staatsanwaltschaft.
  • Wir bilden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in ihrer Verwaltungs- und Wahlstation aus.


 

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