Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre
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Referat 31: Qualität und Recht
Alsterterrasse 1
im 3. und 4. Stock
20354 Hamburg
(im Lageplan das Gebäude Nr. 37 in C4), schräg gegenüber vom Bahnhof Dammtor
Telefax: +49-40-42838-2364
In den Bereich von Studium und
Lehre fallen vielfältige Rechtsangelegenheiten, die im Referat ‚Qualität und
Recht‘ bearbeitet werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Rechtsmittelverfahren
in Studium und Lehre, ein anderer auf der Weiterentwicklung von Rechtsnormen
zur Regelung universitärer Abläufe wie Zulassungssatzung,
Immatrikulationsordnung, Prüfungsordnungen (einschließlich Promotions- und
Habilitationsordnungen) und Stellungnahmen zum Beispiel zum Hochschulgesetz und
zum Hochschulzulassungsgesetz.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Eine Übersicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Recht und ihre Zuständigkeiten finden Sie
hier.
Bei den Rechtsmittelverfahren umfasst unsere Tätigkeit im Rahmen der Vertretung der Universität vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht eine quasi anwaltliche Funktion, und bei der
Ausübung des Vorsitzes in den Widerspruchsausschüssen eine eher dem Richteramt ähnliche
Tätigkeit.
- Wir bearbeiten alle Widersprüche von Studienbewerberinnen
und -bewerbern, Studierenden, Promovierenden und Habilitierenden gegen
ablehnende Bescheide im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren, prüfungsrechtlichen
Entscheidungen, Studiengebühren, Gebührenbescheiden und allgemeinen
Studierendenangelegenheiten. Dabei ermitteln wir gründlich und vollständig den
Sachverhalt, nehmen anhand einschlägiger Rechtsnormen die rechtliche Würdigung
vor und treffen anschließend eine Entscheidung. Im Fall einer ablehnenden
Entscheidung setzen wir einen Widerspruchsbescheid und einen Gebührenbescheid ab.
- Wir führen den Vorsitz in den Widerspruchsausschüssen
für Prüfungsangelegenheiten sowie für Promotions- und
Habilitationsangelegenheiten.
- Wir vertreten die Universität Hamburg in
Klagverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Rahmen der
Prozessführung fertigen wir Schriftsätze für das Gericht an, nehmen an den vom
Gericht anberaumten Verhandlungsterminen teil und handeln ggf. zur Befriedung
von Rechtsstreitigkeiten Vergleiche aus bzw. regen diese an.
- Wir überprüfen sachlich und inhaltlich die Gebührenbescheide
der Gerichte und Rechtsanwälte und weisen die Kosten zur Überweisung an.
- Wir informieren die Ausgangsentscheidungsträger
über den Prozessausgang und die gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen.
- Wir beraten das Präsidium, die Fakultäten,
Prüfungsämter, Studierende, die verfasste Studierendenschaft, Studienbewerberinnen
und -bewerber in sämtlichen rechtlichen Einzelfragen aus dem Bereich Studium
und Lehre; insbesondere erteilen wir dabei Auskünfte zu den folgenden
Themenschwerpunkten:
- Zugang zum Studium,
- Prüfungsrecht,
- Auslegungsfragen zu Prüfungsordnungen, Satzungen
über besondere Zugangsvoraussetzungen, Satzungen über Auswahlverfahren und -kriterien sowie deren fachbezogene Anlagen, Promotionsordnungen,
Habilitationsordnungen, Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum
Studium, Immatrikulationsordnung,
- Auslegungsfragen zu einschlägigen Vorschriften
des Hamburgischen Hochschulgesetzes, des Hochschulzulassungsgesetzes etc.,
- Versicherungsschutz von Studierenden; Fragen zu
einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VII,
- Widerspruchsverfahren,
- Gestaltung von Kooperations- und Einzelverträgen
im Bereich Promotion (einschließlich der binationalen Promotionen),
- Prüfung von Praktikumsvereinbarungen.
- Wir stimmen uns mit anderen Hochschulen in
hochschulübergreifenden rechtlichen Angelegenheiten ab.
- Wir beraten die verfasste Studierendenschaft in allen Fragen, die deren Rechtsgrundlagen betreffen. Darüber hinaus sind wir durch Mitgliedschaft im Wirtschaftsrat an der Prüfung ihrer Ausgaben beteiligt.
- Wir prüfen die Anträge von studentischen Gruppierungen
auf Anerkennung als studentische Vereinigungen.
- Wir bereiten die Festsetzung der Vorlesungszeiten
für das Präsidium vor.
- Wir überprüfen in Kooperation mit den Fakultäten die Echtheit von Urkunden der Universität bei Verdacht auf Vorliegen von Straftatbeständen für die Polizei und die Staatsanwaltschaft.
- Wir bilden Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
in ihrer Verwaltungs- und Wahlstation aus.