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Inhalt:

Examensstipendium für internationale Studierende



Informationen


Wiedereinsetzung der Examensstipendien für internationale Studierende der Universität Hamburg
Nachdem im SoSe 2011 die Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg für Stipendien für internationale Studierende aufgrund von Haushaltskürzungen nicht mehr zur Verfügung gestanden haben, wird der neue Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zum WiSe 2011/12 den Hochschulen wieder Mittel für ihre internationalen Studierenden zur Verfügung stellen.

Für die Studienabschlussphase können bedürftige internationale Studierende eine Förderung von maximal 450 Euro monatlich beantragen.





Dauer der Förderung

  • Für Studierende mit dem angestrebten Abschluss Diplom, Magister, Staatsexamen wird das Stipendium für max. 12 Monate vergeben.
  • Für Studierende mit dem angestrebten Abschluss B.A., B.Sc. / M.A, M.Sc. wird das Stipendium für max. 6 Monate vergeben.




Voraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung des Examensstipendiums sind gute Leistungen im bisherigen Studium an der Universität Hamburg und finanzielle Bedürftigkeit. Es muss erkennbar sein, dass ein gutes Examensergebnis in spätestens einem Jahr/einem halben Jahr erzielt werden kann. Internationale Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen, dürfen nicht berücksichtigt werden.





Bewerbungsfrist

Die Ausschlussfristen für die Antragstellung sind:
1.Januar/1.April/1.Juli (Die Bewerbung ist auf dem Postweg einzureichen. Als Frist zählt das Datum des Poststempels)





Online-Bewerbung

Bewerbungen können das gesamte Jahr über für die jeweils folgende Frist abgeschickt werden.

Bitte denken Sie daran, dass für eine vollständige Bewerbung zwei Gutachten von Ihren Professoren/innen nötig sind. Sie können Ihre Online-Bewerbung erst losschicken, wenn Sie von zwei Professoren/innen die Zusage erhalten haben, dass Sie von ihnen ein Gutachten erhalten.

Bitte lesen Sie unbedingt vor dem Ausfüllen der Online-Bewerbung die Hinweise zur Online-Bewerbung durch. Holen Sie sich die Zusage von zwei Professoren/innen für die Gutachtenerstellung ein und bereiten Sie rechtzeitig alle Dokumente zum Hochladen vor.

Zur Online-Bewerbung.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung!

Bewerbungen für die Frist zum 1.4.2012, die mit den bisherigen Papier-Formularen erstellt wurden, werden auch noch akzeptiert.

Ein Rechtsanspruch auf ein Examensstipendium besteht nicht.

 

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