Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten.
Im Falle einer Benachteiligung können sich Beschäftigte der Universität an die Beschwerdestelle der Dienststelle wenden.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Alexandra Abeling im Rechtsreferat