CampusCenter
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Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind Personen, die sich zum ersten Fachsemester für einen Studiengang an der Universität Hamburg bewerben und im gewünschten Studiengang bisher keinen Studienplatz an einer Hochschule inne haben oder inne hatten.
Die wichtigste Voraussetzung zur Bewerbung als Studienanfängerin oder Studienanfänger ist das Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung.
Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gibt es zusätzliche Bedingungen, die bei der Bewerbung beachtet werden müssen.

Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester sind Personen, die über einen Studienplatz im gleichen oder in einem verwandten Bachelor-Studiengang verfügen oder verfügt haben und das Studium an der Universität Hamburg unter Anrechnung der bisherigen Leistungen fortsetzen möchten.
Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind ab dem zweiten bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich.

Wenn Sie das Grundstudium in einem Diplom-, Magister- oder Staatsprüfungsstudiengang an einer anderen Hochschule absolviert haben, können Sie in das Hauptstudium an der Universität Hamburg wechseln. Diese Möglichkeit ist auf die (wenigen) Studiengänge beschränkt, deren Abschluss in Hamburg noch nicht auf die neuen Studiengänge (Bachelor und Master) umgestellt worden ist.

Die konsekutiven Masterstudiengänge an der Universität Hamburg bauen inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang auf und dauern in der Regel zwei bis vier Semester. Nicht-konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelor auf, entsprechen in den Anforderungen und dem Qualifikationsniveau jedoch den konsekutiven Studiengängen.
Die genauen Bewerbungsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der Universität Hamburg hängen von dem Studiengang ab, für den Sie sich bewerben wollen.

Personen, die an der Universität Hamburg promovieren, werden als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert. Mit der Ein- bzw. Umschreibung in den Abschluss Promotion wird der Studierendenstatus erhalten oder wiedererlangt.
Voraussetzung für die Ein- bzw. Umschreibung in den Abschluss Promotion ist ein Studienabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule (Magister, Examen, kirchliches Examen, Diplom-Abschluss, Staatsexamen).

Die Universität Hamburg bietet interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Juniorstudiums die Möglichkeit, neben der Schule bereits regelmäßig an Einführungsseminaren und Vorlesungen teilzunehmen.
Die Bewerbung erfolgt über die Schulleitung, die das Frühstudium in einem frei formulierten Gutachten befürworten muss.

Nicht alle Fragen lassen sich durch Internetrecherche und das Lesen von Infobroschüren beantworten. In solchen Fällen wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpersonen im CampusCenter und in den Fakultäten.

Die Universität und benachbarte Einrichtungen bieten Ihnen eine Reihe von Anlaufstellen, die Sie in der Bewerbungsphase und bei der Vorbereitung auf ein Studium unterstützen.