Konsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen. In der Regel dauern sie zwei bis vier Semester. Der Masterstudiengang kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen, vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind dagegen Studiengänge, die inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen. In den Anforderungen entsprechen Sie aber den konsekutiven Studiengängen, und Sie führen zum gleichen Qualifikationsniveau sowie zu den gleichen Berechtigungen.
Die genauen Bewerbungsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der Universität Hamburg hängen von dem Studiengang ab, für den Sie sich bewerben wollen. In jedem Fall notwendig ist der Nachweis eines abgeschlossenen Erststudiums. Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen einzelner Studiengänge finden Sie u.a. in einer PDF-Broschüre zur Online-Bewerbung für Masterstudiengänge.
Wenn die Zahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang das Platzangebot übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Eignung und der Motivation; in der Regel heißt das: nach der Durchschnittsnote Ihres abgeschlossenen Erststudiums bzw. der bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Leistungen.
Innerhalb der Bewerbungsfristen können Sie sich an der Universität Hamburg online bewerben. Informationen zum Ablauf der Bewerbung erhalten Sie auf der folgenden Seite bzw. in der dort bereitgestellten PDF-Broschüre.
In einem »Elektronischen Studienführer« finden Sie eine Auflistung sämtlicher Studienfächer und Abschlussmöglichkeiten an der Universität Hamburg. Übersichten der für Sie relevanten Studiengänge stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.
Neben den Semesterzeiten finden Sie auf der folgenden Seite und auf den Unterseiten verschiedene Fristen und Termine rund um das Bewerbungsverfahren.
Die direkten finanziellen Aufwendungen für ein Studium an der Universität Hamburg setzen sich in der Regel aus einem Semesterbeitrag und Studiengebühren zusammen.
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen zu Anträgen, die Sie, beginnend mit der Bewerbung, stellen können