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Online-Bewerbung / Bewerbungsunterlagen

Innerhalb der Bewerbungsfristen können Sie sich an der Universität Hamburg online für einen Masterstudiengang bewerben.

  • Bewerbungsfrist zum Sommersemester: 01.12. bis 15.01.
  • Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 01.06. bis 15.07.
  • Bewerbungsfrist für internationale Masterstudiengänge (s. unten): 15.02. bis 31.03.

Bis auf wenige Ausnahmen werden alle konsekutiven Master-Studiengänge in der Online-Bewerbung angeboten. Soweit eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, werden der alternative Bewerbungsweg sowie die relevanten Bewerbungs­modalitäten in den tabellarischen Übersichten der PDF-Broschüre Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang beschrieben. Dort erfahren Sie auch, welche Studiengänge zum Sommer- und welche zum Wintersemester angeboten werden.

Mit der Online-Bewerbung für einen Master-Studiengang übermitteln Sie Ihre Daten lediglich elektronisch an die Universität Hamburg. Nach dem Ausfüllen und elektronischen Absenden der Bewerbung müssen die erforderlichen Nachweise bis zum Bewerbungsschluss zusammen mit einem Ausdruck des Online-Antrages an die Bewerbungsanschrift, die im Online-Verfahren genannt wird, geschickt werden. Informationen zum je individuellen Auswahlverfahren und zu den spezifischen Nachweise werden in der Online-Bewerbung selbst genannt (Ausnahme papierlose Master-Bewerbung, s.u.).

Bei inhaltlichen Fragen, die z.B. die Voraussetzungen für den von Ihnen angestrebten Master-Studiengang betreffen, finden Sie pro Studiengang individuelle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner direkt in der Online-Bewerbung sowie in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang (PDF).

Haben Sie sich in der Zeit vom 15.02.-31.03. für einen der Internationalen Masterstudiengänge beworben und sind abgelehnt worden, können Sie sich in der Bewerbungsfrist ab 01.06. für einen anderen Masterstudiengang erneut zu einem WiSe bewerben, wenn Sie Ihre vorherige Bewerbung für den Internationalen Masterstudiengang zurück ziehen. Dafür senden Sie bitte ab 01.06. eine Nachricht an das Team Bewerbung und Zulassung, in der Sie Ihre vorherige Bewrebung zurück ziehen, das Team Bewerbung Zulassung "öffnet" Ihre Online-Bewerbung dann, so dass Sie diese selbständig löschen und eine neue Bewerbung eröffnen können.

Papierlose Master-Bewerbung

Für einige wenige Masterstudiengänge wird die Online-Bewerbung papierlos angeboten:

  • Lehramts-Masterstudiengänge/Master of Education
  • Bewegungswissenschaft/MA
  • Biologie/MSc
  • Medienwissenschaft/MA
Für diese Studiengänge gilt grundsätzlich, dass die Auswahl auf Basis Ihrer Online-Angaben erfolgt, lediglich bei nicht eindeutig vergleichbaren bisherigen Studiengängen und bei vorherigem Abschluss im Ausland ist eine Einreichung von Papierunterlagen zur Feststellung der Vergleichbarkeit erforderlich. Weitere Informationen im Laufe der ersten Juniwoche an dieser Stelle sowie im Rahmen der Online-Bewerbung.

Internationale Masterstudiengänge

Die internationalen Masterstudiengänge bieten ab 2010 eine gesonderte Bewerbungsfrist an. Für folgende Studiengänge gilt (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) die Bewerbungsfrist 15.02. bis 31.03. eines Jahres:


Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

An der Universität Hamburg sind für Bewerber/innen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in den Zulassungsverfahren zu Masterstudiengängen Nachteilsausgleichsregelungen verankert. Für eine individuelle Beratung zu den Härte- und Nachteilsausgleichsregelungen wenden Sie sich bitte an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

 

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