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Inhalt:

Voraussetzungen für die Bewerbung

Die genauen Bewerbungsvoraussetzungen hängen von dem Masterstudiengang ab, für den Sie sich bewerben wollen. In jedem Fall notwendig ist der Nachweis eines abgeschlossenen Erststudiums.

Sollten Sie sich noch in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden, reicht zur Bewerbung vorerst der entsprechende Nachweis. Wenn Sie im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert haben und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen können, reichen Sie ein aktuelles Transcript of Records mit der aktuellen Durchschnittsnote ein und weisen mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder -amtes nach, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters stattfinden werden. Dabei muss deutlich werden, dass auch die Gutachten der Abschlussarbeit bis dahin zu erwarten sind.

Darüber hinaus sind zur Bewerbung in einigen Masterstudiengängen noch weitere Nachweise notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie in den individuellen Informationen zu 'Ihrem' Masterstudiengang, die begleitend zur Online-Bewerbung während der Bewerbungsfrist angeboten werden.

Ausführlichere Informationen zu den Voraussetzungen einzelner Studiengänge finden Sie außerdem in den Tabellen der Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang (PDF).

Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Vorbildung

Hochschulzugangsberechtigung

Soweit Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, benötigen wir den Nachweis, dass diese mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist. Dies geschieht im Bewerbungsverfahren der Universität Hamburg, indem Sie sich an »Uni-assist« wenden und eine Vorprüfungsdokumentation beantragen.

Der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Hochschulzugangsberechtigung muss nur bereits zur Bewerbung vorgelegt werden, wenn dies ausdrücklich in den individuellen Informationen zum Masterstudiengang erläutert wird. Soweit Sie aber schon einen Anerkennungsvermerk oder eine Vorprüfungsdokumentation vorlegen können, reichen Sie diese bitte in jedem Fall mit der Bewerbung ein.

Nähere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation finden Sie auf der Seite Anerkennung ausländischer Schulbildung im Bereich »Vor dem Studium«.

Erststudium

Wenn Sie das für den Masterstudiengang notwendige Erststudium im Ausland abgeschlossen haben, muss dieses nicht über »Uni-assist« anerkannt, sondern lediglich mit der Bewerbung nachgewiesen werden. Sollte Ihnen bereits ein Nachweis der Anerkennung des Erststudiums vorliegen, reichen Sie diesen bitte mit Ihrem Zeugnis zur Bewerbung ein.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie sich mit Ihrem im Ausland abgeschlossenen Studium für einen Masterstudiengang bewerben können, kann eine Bestätigung zu Ihrem im Ausland abgeschlossenen Studium über »Uni-assist« erfolgen, wenn Sie dies zur eigenen Orientierung wünschen. Vgl. die Seite Anerkennung ausländischer Schulbildung im Bereich »Vor dem Studium«.

Sprachkenntnisse

Falls Sie Ihr Erststudium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachweisen, dass sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Weitere Hinweise zu erforderlichen Sprachkenntnissen finden Sie auf der gleichnamigen Seite im Bereich »Vor dem Studium«.

 

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