Service für Studierende – Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Persönl. Sprechzeiten:
Mo.-Mi. 9 - 10 h, Do. 17 - 18 h
Tel.: 040 - 42838-7000
Gemäß § 70 Abs. 5 des Hamburgischen Hochschulgesetzes werden Personen, die promovieren, als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert. Mit der Ein- bzw. Umschreibung in den Abschluss Promotion wird der Studierendenstatus erhalten bzw. wiedererlangt. Beantragt wird die Einschreibung beim Service für Studierende (siehe Kontakt-Box).
Alle Fragen, die die Promotion selbst betreffen, werden dagegen im jeweiligen Fachbereich beantwortet, z.B. bei der betreuenden Professorin oder dem Professor, beim Promotionsausschuss oder bei der Dekanin bzw. dem Dekan. (Vgl. die Listen mit Fachberater/innen und Zuständigen in Fakultäten und Fachbereichen.) Formale Fragen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fachbereiche festgelegt.
Die Ein- bzw. Umschreibung in den Abschluss Promotion in einem Studiengang an der Universität Hamburg setzt einen Studienabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus (Magister, Examen, kirchliches Examen, Diplom-Abschluss, Staatsexamen). Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, legen Sie bitte eine Bestätigung des zuständigen Fachbereichs über die Anmeldung des Promotionsvorhabens vor.
Für die Einschreibung als Doktorandin bzw. Doktorand wenden Sie sich mit einem formlosen schriftlichen Antrag an den Service für Studierende:
Service für Studierende - Team Bewerbung und Zulassung
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Persönl. Sprechzeit: Mo.-Mi.: 9 - 10 Uhr, Do. 17 - 18 Uhr
Tel.: 040 - 42838-7000
Zu dem Antrag gehören folgende Unterlagen:
Wenn Sie Studierende/r der Universität Hamburg sind, beantragen Sie die Umschreibung bitte innerhalb eines Monats nach Aushändigung Ihres Zeugnisses über die bestandene Abschlussprüfung.
Zulassungsbeschränkungen für eine Einschreibung als Doktorandin/Doktorand an der Universität Hamburg gibt es zur Zeit nicht. Der Service für Studierende behält sich jedoch vor, in angemessenen Zeitabständen eine aktuelle Bescheinigung der Professorin oder des Professors, die bzw. der die Promotion betreut, abzufordern.
Studierende, die als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert sind, sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Der Semesterbeitrag ist dagegen zu zahlen.
Informationen zu Promotionsprogrammen mit Beteiligung der Universität Hamburg, zur Promotionsförderung und zu Stipendien für Promotionsvorhaben erhalten Sie auf den Seiten der Abteilung Forschungs- und Wissenschaftsförderung.
Für ein Promotionsvorhaben stehen Menschen mit Behinderung (insbesondere mit Assistenzbedarf) in der Regel weniger (finanzielle) Hilfen zur Verfügung, als für ein Studium. Wir empfehlen Ihnen, sich im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung beraten zu lassen.