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Team Bewerbung und Zulassung

Einschreibung Hamburger Verfahren

Diese Informationen sind für Bewerberinnen und Bewerber relevant, die erfolgreich am Bewerbungsverfahren teilgenommen und einen Studienplatz erhalten haben.

Das Immatrikualtionsverfahren an der Universität Hamburg erfolgt in der Regel nicht persönlich, sondern per Post.

Der Immatrikulationsantrag

Mit dem Zulassungsbescheid wird der Immatrikulationsantrag online unter STiNE zur Verfügung gestellt. Damit die Zulassung wirksam wird, ist mit diesem Antrag die Annahme des Studienplatzes zu erklären. Dafür ist der Immatrikulationsantrag ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist an den Service für Studierende zurück zu schicken. Mit dem Einsenden wird gleichzeitig die Immatrikulation beantragt. Die Angaben, die im Bewerbungsverfahren gemacht worden sind, müssen mit dem Immatrikulationsantrag mit amtlich beglaubigten Nachweisen belegt werden. Im Folgenden wird beschrieben, um welche Nachweise es sich dabei handelt.

Nachweise zur Immatrikulation

Für die Bewerbung ist es (von den in den Bewerbungsunterlagen beschriebenen Ausnahmefällen abgesehen) nicht erforderlich, Nachweise einzureichen. Nach der Zulassung werden die Angaben jedoch bei der Immatrikulation überprüft. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen daher mit dem Immatrikulationsantrag das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in amtlich beglaubigter Kopie einreichen. Auf die Form einer amtlichen Beglaubigung wird mit dem Zulassungsbescheid besonders hingewiesen. Einige Bewerberinnen und Bewerber mussten dem Antrag auf Zulassung/der Bewerbung bereits Unterlagen beifügen (z.B. Nachweise zu Sonderanträgen (z.B. Härtefallantrag); im Ausland erworbene Schulbildung). Auch diese Nachweise müssen dem Immatrikulationsantrag in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden.

Liegen die Nachweise nicht oder nicht in amlich beglaubigter Kopie (kirchliche Beglaubigungen oder Beglaubigungen von Krankenkassen oder Banken werden nicht akzeptiert!) wird die Zulassung unwirksam.

Krankenversicherungsnachweis

Darüber hinaus ist es erforderlich, mit dem Antrag auf Immatrikulation den Krankenversicherungsschutz nachzuweisen, ohne Krankenversicherungsnachweis ist eine Immatrikulation nicht möglich. Im Gegensatz zu den oben genannten Nachweisen, kann die Krankenversicherung aber auch spätestens 10 Tage nach Abgabe des Immatrikulationsantrages nachgereicht werden.

Exmatrikulationsbescheinigung

Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Vorsemester an einer anderen Hochschule immatrikuliert gewesen sind, müssen zur Immatrikulation belegen, dass sie sich an der vorherigen Hochschule exmatrikuliert haben. Daher ist mit dem Immatrikulationsantrag eine einfache (unbeglaubigte!) Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einzureichen, diese kann aber ggf., ebenso wie der Krankenversicherungsnachweis, nachgereicht werden.

Vorläufige Semesterunterlagen

Etwa zwei bis drei Wochen nach Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten alle Zugelassenen, die den Studienplatz angenommen haben und noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind, die Matrikelnummer und "vorläufige Semesterunterlagen" (eine vorläufige Semesterbescheinigung und ein vorläufiges SemesterTicket, beides ist vier Wochen ab Semsterbeginn gültig). Zu den Unterlagen gehört auch die "erste Studienbuchseite für amtliche Vermerke", die online unter STiNE zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig wird mit den "vorläufigen Semesterunterlagen", die per Post verschickt werden, online der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages sowie zeitlich nachgelagert der Studiengebührenbescheid unter STiNE (Menüpunkt "Meine Dokumente") zur Verfügung gestellt . Wenn alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag sowie die Studiengebühr eingegangen sind, werden mit Ablauf der Gültigkeit der vorläufigen Unterlagen die für das gesamte Semester gültigen Semesterunterlagen versandt.

Studierende, die bereits an der Universität immatrikuliert sind, behalten ihre bisherige Matrikelnummer und erhalten keine »vorläufigen Semesterunterlagen«. Der Muster-Zahlträger zur Überweisung des Semesterbeitrages (sowie der gebührenbescheid zu den Studiengebühren) steht regulär im STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung und kann trotz Änderung des Studienfachs genutzt werden.

 

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