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Einschreibung Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS)

Diese Seite richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die von hochschulstart.de (ehemals ZVS) eine Zulassung erhalten haben und die Informationen und Unterlagen zur Einschreibung an der Universität Hamburg benötigen.

Den für die Immatrikulation erforderlichen Immatrikulationsantrag finden Sie zu gegebener Zeit nebenstehend, ebenso die Hinweise zur amtlichen Beglaubigung, zum Nachweis der Krankenversicherung bei der Einschreibung sowie die Hinweise zu den Orientierungseinheiten.

Nach Erhalt der Zulassung für die Universität Hamburg durch hochschulstart.de drucken Sie den Immatrikulationsantrag (nebenstehend abrufbar) bitte aus und reichen ihn zur Beantragung der Einschreibung ausgefüllt und unterschrieben beim Service für Studierende - Team Bewerbung und Zulassung der Universität Hamburg (Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg) ein. Regulär erfolgt die Einschreibung auf dem Postwege, dabei beachten Sie bitte die im Zulassungsbescheid von hochschulstart.de genannten Erklärungsfristen. Der Immatrikulationsantrag muss innerhalb dieser Frist mit folgenden Unterlagen beim Team Bewerbung und Zulassung eingehen.

  • Immer beigefügt werden muss eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder ausländischer Vorbildungsnachweis (Anerkennungsvermerk bzw. Vorprüfungsdokumentation durch Uni-Assist)). Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur amtlichen Beglaubigung.
  • Kopie des Zulassungsbescheides, den Sie von hochschulstart.de erhalten haben.
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Meldebescheinigung zu der Anschrift, unter der Sie postalisch erreichbar sind
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung (bei gesetzlich Pflichtversicherten die formgebundene Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse bzw. bei Privatversicherten die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht).
  • Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule – wenn Sie im Vorsemester immatrikuliert waren.
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in amtlich beglaubigter Kopie - wenn Sie im Ausland Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben
  • im Falle von Medizin und Zahnmedizin - die nebenstehend abrufbare Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis bitte ausgefüllt und unterschrieben einreichen
  • Sollten Sie verhindert sein, kann eine von Ihnen beauftragte Person die Einschreibung per Vollmacht durchführen. Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen muss eine schriftliche Vollmacht beigefügt werden. Die Vollmacht kann formlos (aber in Schriftform) erfolgen.

Gehen die vollständigen Unterlagen nicht in der im Zulassungsbescheid von hochschulstart.de genannten Erklärungsfrist ein, wird der Studienplatz an die rangnächste Bewerberin bzw. den rangnächsten Bewerber vergeben.

Sollten Sie sich persönlich vor Ort einschreiben wollen, kann dies ebenfalls nur innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Erklärungsfrist erfolgen. Auch in dem Fall ist der ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag unter Beifügung der o.g. Dokumente einzureichen. Bitte beachten Sie dazu die Sprechzeiten des Teams Bewerbung und Zulassung.

 

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