Studienanfängerinnen und Studienanfänger sind Personen, die sich zum ersten Fachsemester für einen Studiengang bewerben und bei Stellung des Zulassungsantrages keinen Studienplatz an einer deutschen oder ausländischen Hochschule in dem betreffenden Studiengang innehaben oder innehatten.
Die wichtigste Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg ist das Reifezeugnis oder der Nachweis einer anderen Hochschulzugangsberechtigung. Was das genau heißt, können Sie in einer Reihe von Merkblättern nachlesen, die im PDF-Format vorliegen
Die Studienplätze an der Universität Hamburg werden zu 90% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. 10% der Studienplätze werden nach der Wartezeit vergeben. Ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren, zu seinen Ausnahmeregelungen sowie Statistiken über Zulassungsquoten finden Sie in einer Reihe von PDF-Merkblättern.
Innerhalb der Bewerbungsfristen können Sie sich an der Universität Hamburg online bewerben. Informationen zum Ablauf der Bewerbung sowie verschiedene Unterlagen für die Bewerbung erhalten Sie auf der folgenden Seite bzw. in den dort bereitgestellten Dokumenten.
Nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie sich an der Universität einschreiben (immatrikulieren). Das Verfahren variiert in Einzelheiten, je nachdem, ob Sie sich direkt an der Universität Hamburg oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) beworben haben.
In einem »Elektronischen Studienführer« finden Sie eine Auflistung sämtlicher Studienfächer und Abschlussmöglichkeiten an der Universität Hamburg. Übersichten der für Sie relevanten Studiengänge stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.
Neben den Semesterzeiten finden Sie auf der folgenden Seite und auf den Unterseiten zahlreiche Fristen und Termine rund um das Bewerbungsverfahren, darunter auch Links auf fachspezifische Aufnahme- oder Zulassungsprüfungen.
Die direkten finanziellen Aufwendungen für ein Studium an der Universität Hamburg setzen sich in der Regel aus einem Semesterbeitrag und Studiengebühren zusammen.
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für die Entscheidungen zu Anträgen, die Sie, beginnend mit der Bewerbung, stellen können