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Service für Studierende -
Team Bewerbung und Zulassung

Nachweis der Krankenversicherung bei der Immatrikulation

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides ist mit dem Immatrikulationsantrag zur Annahme des Studienplatzes ein Nachweis zur Krankenversicherung einzureichen. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten.

Die gesetzliche Krankenkasse stellt allen Studienbewerberinnen und -bewerbern eine Bescheinigung darüber aus, ob sie

  • bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über die Eltern mitversichert sind (aus dieser Bescheinigung muss die Betriebsnummer Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Versichertennummer hervorgehen), oder
  • von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit wurden, z.B. aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung. (Diese Bescheinigung kann jede gesetzliche Krankenkasse ausstellen.)

Einreichen der Unterlagen

Bitte legen Sie die Versicherungsbescheinigung - oder die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht inklusive Bescheinigung über die private Krankenversicherung (einfache Kopie vom Versicherungsschein genügt) - zusammen mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule (Immatrikulationsantrag) vor. Es sind keine Originale erforderlich, (unbeglaubigte einfache) Kopien genügen.

Die Unterlagen zur Krankenversicherung können innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist. Zur korrekten Zuordnung benötigen wir bei einer Nachreichung unbedingt Ihre Bewerber-Nummer (s. Zulassungsbescheid) und Ihr Studienfach (das Studienfach bitte nicht vergessen!). Fehlende Angaben können die Einschreibung verzögern oder verhindern.

Befreiung für Privatversicherte

Wenn Sie durch die Einschreibung als Studentin oder Student krankenversicherungspflichtig werden, jedoch weiter - meist über eine Mitversicherung über die Eltern - privat krankenversichert bleiben möchten, können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht kann von jeder gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt werden.

ACHTUNG - Bitte lassen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ausstellung der Befreiungsbescheinigung ausführlich über die Folgen der Befreiung von der Versicherungspflicht beraten, denn wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen, gilt sie für die gesamte Dauer des Studiums, und sie kann nicht widerrufen werden.

 

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