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Service für Studierende
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20354 Hamburg

Frau Salzwedel

Freemover - Gastaufenthalt

Ausländische Gaststudierende, die nicht auf Basis eines Austauschprogramms, sondern selbständig organisiert, ihr Studium im Heimatland im Rahmen eines Gastaufenthalts an der Universität Hamburg ergänzen möchten, können als sogenannte Freemover bis zu zwei Semester an der Universität Hamburg verbringen (Teilstudium ohne angestrebten Abschluss und nicht im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft oder eines Stipendiums). Voraussetzung ist, dass die bzw. der Studierende für einen entsprechenden Studiengang im Heimatland immatrikuliert ist und eine Lehrende bzw. einen Lehrenden der Universität Hamburg aus dem entsprechenden Studiengang zur Betreuung dieses Gastaufenthalts findet. Im Rahmen des Freemover-Gastaufenthalts können lediglich einzelne Leistungen bzw. Module absolviert werden, ein regulärer Abschluss des Studienganges ist ausgeschlossen und nur im Rahmen einer regulären Einschreibung möglich. Der Freemover-Gastaufenthalt ist studiengebührenpflichtig, d.h. nicht nur der reguläre Semesterbeitrag, sondern auch die Studiengebühren sind je Semester zu zahlen. Eine Befreiung von der Studiengebühr oder auch eine Stundung sind nicht möglich.

Bewerbungsverfahren und Fristen

Ein Antrag auf Einschreibung als Freemover kann formlos schriftlich bis zum jeweiligen Semesterbeginn eingereicht werden (zu einem Wintersemester bis 01.10., zu einem Sommersemester bis 01.04. eines Jahres). In dem Antrag ist das beabsichtigte Einschreibsemester sowie der angestrebte Gaststudiengang an der Universität Hamburg ausdrücklich zu nennen. Bereits bei der Antragstellung ist eine Postanschrift in Deutschland zu nennen, an die der weitere Schriftverkehr erfolgen kann sowie eine E-Mail-Anschrift. Folgende Nachweise sind beizufügen:

  • Nachweis der aktuellen Einschreibung für entsprechenden Studiengang im Heimatland durch eine aktuelle Studienzeitbescheinigung oder einem Transcript of Records sowie einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
  • Schriftliche Bestätigung der Betreuung des Freemover-Gastaufenthalts durch eine/n Lehrenden aus dem angestrebten Gaststudiengang an der Universität Hamburg
  • soweit schon vorhanden - Nachweis entsprechender Deutschkenntnisse
    (für den Freemover-Gastaufenthalt ist der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen)
  • soweit schon vorhanden - Nachweis ausreichender Krankenversicherung
    (der Nachweis kann nach der Ankunft in Deutschland nachgereicht werden)
  • einen Lebenslauf
  • die Meldebestätigung


Der Antrag ist an folgende Anschrift zu richten:

Universität Hamburg
Service für Studierende - Team Bewerbung und Zulassung
zu Hd. Frau Salzwedel
Alsterterrasse 1
D- 20354 Hamburg

Nach Eingang des vollständigen Antrages erfolgt zum Wintersemester frühestens ab Ende August bzw. zu einem Sommeresmester ab Ende Februar eine vorläufige Immatrikulation. Danach werden vorläufige Semesterunterlagen mit der Matrikelnummer an der Universität Hamburg, den Zugangsdaten zum Studien-Infonetz - STiNE - sowie den weiteren Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages und der Studiengebühren und einem ab Semesterbeginn vorläufigen SemesterTicket an die im Antrag genannte Anschrift (in Deutschland!) verschickt.  Die vorläufigen Semesterunterlagen sind bis vier Wochen nach Semesterbeginn gültig. Nach Ablauf der vorläufigen Unterlagen erfolgt die endgültige immatrikulation mit Versand endgültiger Semesterunterlagen, wenn evtl. nachzureichende Unterlagen (z.B. Krankenversicherungsnachweis) vollständig vorliegen und die fälligen Gebühren und Beiträge gezahlt worden sind.

Mit der lehrenden Person, die den Freemover-Gastaufenthalt an der Universität Hamburg betreut, ist abzustimmen, durch welche Veranstaltungen das Studium im Heimatland sinnvoll ergänzt werden kann. Auf Basis dieser Abstimmung erfolgt die Anmeldung für die entsprechenden Lehrveranstaltungen durch individuelle manuelle Einbuchung der Lehrveranstaltungsmanager in der jeweiligen Fakultät.

 

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