Service für Studierende
Frau von Natzmer
Telefon: 040 - 42838-4487
§ 38 HmbHG ermöglicht Berufstätigen mit einer Eingangsprüfung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg:
Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Informationen zum Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige"
Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungsfrist
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Die Bewerbungsfrist dauert vom 1. Februar bis zum 1. März.
Innerhalb der Bewerbungsfrist können Sie im nebenstehenden Bereich "Download" auch den Antrag für die Eingangsprüfung abrufen.
Einzureichende Unterlagen
Zusammen mit dem ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zur Prüfungsvorbereitung gibt es zwar keine speziellen Literaturempfehlungen, aber Bewerber sollten aufmerksam die Themen in der aktuellen Presse verfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Abweichend von allen übrigen Studiengängen der Universität Hamburg bietet das Department für Wirtschaft und Politik für den Studiengang Sozialökonomie einen eigenen Hochschulzugang für Berufstätige mit gesondertem Bewerbungsverfahren und abweichenden Bewerbungsfristen an.
Umfassende Informationen über den Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie oben in der Download-Box bzw. in der folgenden PDF-Datei: Informationen zum Besonderen Hochschulzugang für Berufstätige