Informationen zu Promotionsprogrammen mit Beteiligung der Universität Hamburg, zur Promotionsförderung und zu Stipendien für Promotionsvorhaben erhalten Sie auf den Seiten der Abteilung Forschungs- und Wissenschaftsförderung.
Alle Fragen, die die Promotion selbst betreffen, werden im jeweiligen Fachbereich beantwortet, z.B. bei der betreuenden Professorin oder dem Professor, beim Promotionsausschuss oder bei der Dekanin bzw. dem Dekan. (Vgl. die Listen mit Fachberater/innen und Zuständigen in Fakultäten und Fachbereichen.)
Personen, die an der Universität Hamburg promovieren, werden als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert. Mit der Ein- bzw. Umschreibung in den Abschluss Promotion wird der Studierendenstatus erhalten oder wiedererlangt.
Zulassungsbeschränkungen für eine Einschreibung als Doktorandin bzw. Doktorand an der Universität Hamburg gibt es zur Zeit nicht.
Studierende, die als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert sind, sind von der Zahlung der Studiengebühren befreit. Der Semesterbeitrag ist dagegen zu zahlen.
Nähere Informationen zur Ein- bzw. Umschreibung als Doktorandin oder Doktorand an der Universität Hamburg erhalten Sie im Bereich Bei der Bewerbung.
Weitere formale Fragen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fachbereiche festgelegt.