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Teilzeitstudium

Wenn Sie aus wichtigen Gründen wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung oder Behinderung bzw. chronischer Erkrankung nicht Ihre volle, aber mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können und soweit es in Ihrem Studiengang vorgesehen ist, können Sie an der Universität Hamburg auch in Teilzeit studieren.

Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung erhalten Sie im Bereich Während des Studiums.

 

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