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Vollmacht

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Angelegenheiten an der Universität Hamburg persönlich zu regeln, so können Sie einer anderen Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person ist dann berechtigt, Sie gegenüber der Universität Hamburg in amtlichen Angelegenheiten zu vertreten (z.B. Anträge unterschreiben).

Bitte reichen Sie zusammen mit der Vollmacht jeweils eine Kopie der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der Personen ein, die an der Vollmacht beteiligt sind.

Sie können den bereit gestellten Vordruck zur Vollmacht verwenden oder ein formloses Schreiben aufsetzen.

 

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