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Inhalt:
Beiträge und Gebühren

Beiträge und Gebühren

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag wird für die satzungsgemäße Zwecke der verfassten Studierendenschaft sowie des Studierendenwerks erhoben. Fällig wird er jeweils zu Semesterbeginn.

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Studiengebühren

Mit dem Studienfinanzierungsgesetz (HmbGVBl. Nr. 32 S. 376) sind seit dem Sommersemester 2007 für die Finanzierung des Studiums an der Universität Hamburg – neben dem Semesterbeitrag – Studiengebühren für alle Studierenden vorgesehen.

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Finanzierungsmöglichkeiten

Um Ihr Studium zu finanzieren, kommen neben dem bekannten BAföG der Bildungskredit oder auch Stipendien und verwandte Möglichkeiten in Frage.

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