Der Semesterbeitrag wird für die satzungsgemäße Zwecke der verfassten Studierendenschaft sowie des Studierendenwerks erhoben. Fällig wird er jeweils zu Semesterbeginn.
Mit dem Studienfinanzierungsgesetz (HmbGVBl. Nr. 32 S. 376) sind seit dem Sommersemester 2007 für die Finanzierung des Studiums an der Universität Hamburg – neben dem Semesterbeitrag – Studiengebühren für alle Studierenden vorgesehen.
Um Ihr Studium zu finanzieren, kommen neben dem bekannten BAföG der Bildungskredit oder auch Stipendien und verwandte Möglichkeiten in Frage.