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Exmatrikulation

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Team Studierenden­angelegenheiten

Exmatrikulation

Wenn Sie sich aus einem aktuellen Semester exmatrikulieren wollen, ist dies tagesaktuell oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich.

Zur Exmatrikulation benötigen Sie:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag
  • bei Studienabschluss eine einfache Kopie des Zeugnisses
  • sofern die Exmatrikulation für ein laufendes Semester beantragt wird, für das bereits Semesterbescheinigungen ausgehändigt worden sind, zusätzlich der Studierendenausweis sowie die Berechtigungsscheine für die Deutsche Bahn AG

Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten (vgl. Startseite) im CampusCenter vorsprechen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.

Bitte beachten – weitere Informationen der Abteilung Internationales zu Ihrem Status im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt.

Hinweis:

Mit der Exmatrikulation enden auch die Berechtigungen und Zugänge zu STiNE sowie zu dem Mail-Account. Exmatrikulierte Studierende sind nicht mehr Mitglieder der Universität . Die Benutzungsordnung des Regionalen Rechenzentrums (RRZ) gestattet nur Mitgliedern der Universität die Nutzung seiner Systeme.
Eine Verlängerung von RRZ-Kennungen ist nicht möglich!

 

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