Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Studienplatztauschbörsen
Die Universität Hamburg ermöglicht Studierenden in den klassischen "ZVS-Studiengängen" bzw. jetzt Hochschulstart.de-Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie den Studienplatztausch.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Tausch nicht in anderen Studiengängen, wie z.B. Psychologie, möglich ist. Sofern freie Studienplätze zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit der Direktbewerbung innerhalb der normalen Bewerbungsfristen.
Studienplatztausch ist an dieser Stelle bitte nicht mit dem einfachen Orts- oder Studiengangwechsel zu verwechseln, sondern bezieht sich auf einen richtiggehenden Tausch der Studienplätze von (mindestens) zwei oder mehreren Personen im gleichen Studiengang an verschiedenen Hochschulen.
Voraussetzung ist, dass Sie sich selbständig über die Tauschforen (im Internet und an den "schwarzen Brettern" an den Hochschulen vor Ort usw.) um eine bzw. einen Tauschpartnerin bzw. Tauschpartner bemühen, die bzw. der im selben Studiengang an Ihrer Wunschhochschule endgültig immatrikuliert ist, sich im selben Fachsemester befindet und leistungsgleich mit Ihnen ist.
Haben Sie eine passende Person für den Tausch gefunden, ist der Tausch auf dem entsprechenden Tauschvordruck bei der jeweiligen Hochschule zu beantragen. Dabei sind bitte die individuellen Fristen, Vorgaben und Vordrucke der beteiligten Hochschule zu beachten. Jede Hochschule entscheidet unabhängig von der Entscheidung der anderen beteiligten Tauschhochschule(n) über den Tauschantrag.
Nachstehend sind die weiteren Informationen lediglich auf die Universität Hamburg bezogen, die Bedingungen an anderen Hochschulen können durchaus abweichen. Bitte informieren Sie sich also rechtzeitig an den jeweils beteiligten Tauschhochschulen.
Hier wird an dieser Stelle zudem lediglich das "Verwaltungsverfahren" rund um den Tauschantrag beschrieben, Sie müssen sich zudem spätestens nach Genehmigung des Tausches zur Anmeldung in die Kurse etc., d.h. zur inhaltlichen Studienorganisation an das zuständige Studiendekanat, im Falle von Medizin und Zahnmedizin an das des UKE, wenden. In der Regel müssen Sie nach einem Tausch in Medizin mit einem Freitrimester rechnen.
Nach Genehmigung des Tausches erhalten Sie die Genehmigung sowie die Unterlagen zur Einschreibung (Immatrikulationsantrag mit den Hinweisen für die zur Einschreibung erforderlichen Nachweise) per E-Mail übersandt. Der Immatrikulationsantrag ist per Post zu übersenden. Die an die Universität Hamburg wechselnde Person erhält ca. 14 Tage (bis drei Wochen) nach Eingang des vollständigen Immatrikulationsantrages vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen ab Semesterbeginn gültig sind und bereits die Matrikelnummer enthalten. Sobald dann alle übrigen Unterlagen (z.B. Physikumszeugnis), die zur Einschreibung erforderlich sind, vorliegen und Semestebeitrag und Studiengebühren gezahlt sind sowie die die Universität Hamburg verlassende Person sich exmatrikuliert hat, werden nach Ablauf der vier Wochen der Gültigkeit der vorläufigen Unterlagen die endgültigen Semesterunterlagen verschickt.
Der Antrag auf Studienplatztausch ist auf dem Vordruck der Universität Hamburg mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 01.04. (bei einem Tausch zu einem SoSe ) und zum 01.10. (bei einem Tausch zu einem WiSe) auf dem Postweg einzureichen. Bei einem Wechsel zum ersten klinischen bzw. zahnmedizinischen klinischen Semester erfolgt die Zustimmung des Tausch vorbehaltlich des Bestehens des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung, so dass Sie den Antrag rechtzeitig zu den o.g. Fristen ohne das Zeugnis selbst stellen können, dies muss dann zur Einschreibung nachgereicht werden.
Der Vordruck kann per E-Mail unter der Mail-Anschrift
info.studienplatztausch@verw.uni-hamburg.de
abgefordert werden. Bitte formulieren Sie dabei bereits kurz, in welchem Studiengang Sie tauschen möchten, in welchem Fachsemester (und klinischen bzw. vorklinischen Semester) Sie sich befinden, zu welchem Semester Sie tauschen möchten und wer an dem Tausch beteiligt ist (Peter Mustermann (bisher Uni HH) und Maria Musterfrau (bisher Uni Münster) bzw. ob es sich dabei um einen Ringtausch handelt.
Selbstverständlich können Sie an diese Mail-Anschrift auch alle Fragen richten, die sich durch diese Seite nicht beantworten lassen.
Neben dem von beiden Tauschpartnern (TP) ausgefüllten und unterschriebenem Antrag auf Studienplatztausch, der zweifach ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg einzureichen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
sowie je nach Situation jeweils zudem...
...bei einem Wechsel in das erste klinische medizinische bzw. zahnmedizinische klinische Semester zudem:
Hinweis: Die Zustimmung erfolgt bei einem Wechsel zum ersten klinischen Semester vorbehaltlich des Bestehens des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztlichen Vorprüfung (der Antrag ist daher bis 01.10. bzw. 01.04. und in der Regel ohne "Physikumszeugnis" zu stellen)
...bei einem Wechsel zu/in einem höheren vorklinischen Semester zudem:
...bei einem Wechsel in ein höheres klinisches bzw. zahnmedizinisches klinisches Semester zudem:
...bei einem Wechsel zum PJ zudem:
...bei einem Wechsel in ein höheres Fachsemester der Pharmazie zudem:
Die Universität Hamburg akzeptiert auch Ringtausche. Dabei gelten sowohl der gleiche Vordruck als auch die gleichen einzureichendne Unterlagen, wobei bei einem Ringtausch für die Universität Hamburg im ersten Schritt des Tauschantrages lediglich die Personen (und Unterlagen der Personen) von Interesse sind, die die Universität Hamburg verlassen und die an die Universität Hamburg wechseln. Zusätzlich beteiligte Personen sind lediglich als Anlage zum Vordruck kurz (mit Hochschule) zu nennen, aber dann erst im Falle der Einschreibung relevant, dann sind die Genehmigungen aller beteiligten Hochschulen (auch die der Ringhochschulen) vorzulegen.
Einige Hochschulen sind grundsätzlich nicht mit einem Tausch vorab, d.h. nach Zulassung durch Hochschulstart.de vor Beginn des 1. Fachsmesters einverstanden, die Universität Hamburg akzeptiert auch Tausche vorab, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen und die Anträge innerhalb der Fristen gestellt werden. Nach Semesterbeginn (d.h. 01.10. bzw. 01.04.) ist ein Tausch nicht mehr möglich, auch wenn Sie dann erst zugelassen worden sind bzw. sich dann erst "gefunden" haben.