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Die Universität Hamburg trägt als Stätte wissenschaftlicher Lehre und Forschung nicht nur Verantwortung für ihre Mitglieder sondern auch für die Zukunft der kommenden Generationen. Als Maßstab einer verantwortbaren Zukunftsgestaltung gelten der Universität Hamburg die Grundsätze einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Entwicklung. Folgende Leitlinien dienen ihr als verpflichtende Grundlage:
Die Universität Hamburg wird
- natürliche Ressourcen in Lehre und Forschung so begrenzt einsetzen, daß sie als Lebensbasis der nachfolgenden Generationen erhalten bleiben,
- die Umwelt in ihrer Artenvielfalt und in ihrer klimatischen Gegebenheit möglichst wenig beeinflussen und
- in all ihren Handlungsfeldern die Gesamtheit sozialer, ökologischer und ökonomischer Belange im Sinne der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes und nachhaltiger Entwicklung berücksichtigen.
Leitlinie 1 Der Schutz der Umwelt, die Gesundheit und Sicherheit der Mitglieder der Universität und der Schutz der Gesellschaft vor nachgewiesenen, erkennbaren und wahrscheinlichen Risiken haben Vorrang vor der Einsparung von Aufwendungen.
Leitlinie 2 Die Universität Hamburg wird in ihrer Praxis über die Beachtung der rechtlichen Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit hinaus neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken berücksichtigen. Die Universität unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Arbeitssituation durch aktive Gesundheitsförderung. Dazu gehört die menschengerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, sozialen Beziehungen und Einfluß des Umfeldes auf den Arbeitsplatz.
Leitlinie 3 Umweltschutz wird in der Universität Hamburg als ganzheitliche Aufgabe verstanden. Alle Bereiche der Universität wirken bei der stofflichen, energetischen und flächenmäßigen Bewirtschaftung eng zusammen. Alle Mitglieder der Universität sind aufgerufen, an der Entwicklung, Durchführung und Begleitung gemeinsamer Umweltschutz-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorsorgeprojekte mitzuwirken. Die Koordination solcher Projekte und die Verantwortung liegt bei der Universitätsleitung. Die Pflichten und Rechte der Mitglieder der Universität und ihrer Interessenvertreter nach HmbHG, HmbPersVG und ArbschG werden hierbei beachtet.
Leitlinie 4 Die Universität Hamburg wird Projekte in Lehre, Forschung und wissenschaftlicher Dienstleistung sowie in ihrem technischen Betrieb und ihrer Verwaltung, die vorrangig Ziele nachhaltiger Entwicklung verfolgen, verstärkt unterstützen und finanziell fördern. Sie regt die Bildung von Schwerpunktthemen und interdisziplinären Projekten an.
Leitlinie 5 In dafür geeigneten Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen werden Probleme der Schonung natürlicher Ressourcen, der Arbeitssicherheit und der sozialen Folgen fehlender nachhaltiger Entwicklung behandelt und Lösungswege in der Gemeinschaft erarbeitet.
Leitlinie 6 Die Universität Hamburg führt einen Dialog mit der Öffentlichkeit über Ziele und Wege nachhaltiger Entwicklung. Sie wird sich insbesondere für einen intensiven Informationsaustausch, die Diskussion und Umsetzung neuer ökologischer Ideen mit öffentlichen Einrichtungen, Initiativen und Unternehmen der Hamburger Region einsetzen.
Leitlinie 7 Die Universität Hamburg gibt im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung Auskunft über die Umsetzung dieser Richtlinie und die erzielten Ergebnisse, erkennbaren Bedarf und notwendige Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsvorsorge, Umweltschutz und Energieoptimierung. Aufgeführte, nicht erledigte, kostenwirksame Maßnahmen sind bei der Aufstellung des Haushaltes zu berücksichtigen. |