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Abteilung 9: Arbeitssicherheit und Umweltschutz



Inhalt:

Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz besteht seit dem Jahr 1996. Das von meiner Abteilung erarbeitete Konzept zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wurde nun den geänderten und neuen Rechtsnormen entsprechend angepasst und aktualisiert. Das bedeutet für Sie, dass die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Zuständigkeitsbereich ebenfalls aktualisiert werden muss. 

Hier finden Sie die aktualisierten Erklärungsbögen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

Die einschlägigen Beurteilungsbögen im PDF-Format finden Sie unten.

Die Abteilung 9 wird Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Dazu möchte ich Ihnen folgendes Vorgehen zur Umsetzung Ihrer Verpflichtung empfehlen: Bitte wählen Sie eine kleine Gruppe von geeigneten Beschäftigten in Ihrem Zuständigkeitsbereich aus, die dann von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Abteilung 9) in der Anwendung der aktualisierten Bögen zur Gefährdungsbeurteilung unterwiesen und unterstützt wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Fragen erst bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auftreten. Daher wird es für Sie hilfreich sein, dass die mit der Durchführung von Ihnen beauftragten Personen vorab gut durch die betreuenden Fachkräfte informiert werden. Bitte nutzen Sie dieses Angebot und teilen Sie mir bis zum 10.09.2010 die Namen der betreffenden Personen schriftlich mit, damit wir von unserer Seite sofort mit der Unterstützung der Personen beginnen können.

Wenn Sie noch Fragen in diesem Zusammenhang haben, wenden Sie sich bitte gerne an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.


0.0 Grundsätzliche Regelungen (betrifft alle Arbeitsplätze)

0 Gefährdungsbezogene Bögen

1.0 Experimentelle Arbeitsbereiche

2.0 Werkstätten

3.0 Büroarbeitsplätze inkl. Bildschirmarbeitsplätzen

4.0 Dienstleistungen

  • 4.1 Druckerei
  • 4.2 Reinigungsarbeitsplätze
  • 4.3 Hausmeistertätigkeiten
  • 4.4 Arbeitsplätze in Gefahrstofflagern
  • 4.5 Arbeitsplätze in der Abfallentsorgung
  • 4.6 Arbeitsplätze in der Stickstoffabfüllung

5.0 Arbeitsplätze in Biologischen Instituten

  • 5.1 Arbeitsplätze in Gärten (Gewächshäuser und Freiland)
  • 5.2 Arbeitsplätze in der Tierhaltung (Aquarien und Käfighaltung)

6.0 Beurteilungsbögen für nicht typisierte Arbeitsplätze

  • 6.1 Arbeitsplätze im Gewächshaus Nr. 9 im Biozentrum Klein Flottbek
  • 6.2 Arbeitsplätze in Fotolaboratorien
  • 6.3 Arbeitsplätze in der Mazeration und Präparation des Zoologischen Museums (inklusive Knochenentfettung und Gerberei)
  • 6.4 Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Mazeration und Präparation des Zoologischen Instituts und Museums
  • 6.5 Nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Bibliothek der Geographischen Gesellschaft
  • 6.6 Fahrtätigkeit - Personenbeförderung
 

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