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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

Satzung der Universität Hamburg über die Gruppenzuordnung gemäss § 10 Abs. 2 HmbHG (vom 5.12.2002)

Mitgliedschaftsrechtliche Zuordnung


(1) Der Professorengruppe (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 HmbHG) gehören an:

  1. hauptberufliche an der Universität beschäftigte Angestellte mit der Dienstbezeichnung "Professor".

(2) Der Professorengruppe sind zugeordnet:

  1. Leitende Oberärztinnen und Oberärzte am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf der Besoldungsgruppe 3 der Besoldungsordnung H des Hamburgischen Besoldungsgesetzes sowie Dozentinnen und Dozenten im Sinne des § 7 Nummer 1 Buchstabe b des Universitätsgesetzes, wenn sie Aufgaben in Lehre und Forschung im Sinne des § 12 wahrzunehmen haben und habilitiert sind,
  2. frühere Professorinnen und Professoren auf Zeit der Universität, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden,
  3. die habilitierten Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofessoren,
  4. die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren.

(3) Der Gruppe des akademischen Personals (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 HmbHG) sind zugeordnet:

  1. die Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
  2. die Vertretungsprofessorinnen und Vertretungsprofesoren, soweit sie nicht nach Absatz 2 Nr. 3 der Professorengruppe zugeordnet werden,
  3. die an die Universität zur Wahrnehmung wissenschaftlicher Aufgaben abgeordneten Lehrerinnen und Lehrer.
 

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