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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

Gewährung des Gastrechts


Zwischen (Name der wissenschaftlichen Einrichtung)

und Frau / Herrn (Name) wird folgendes vereinbart

Das Gastrecht wird Frau / Herrn (Name)

bis zum (Datum) gewährt, um

(Begründung)

Der Gast darf jederzeit widerruflich in Anspruch nehmen

(Bezeichnung von Einrichtungen Material und Personal. auch den Umfang nach)

Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, daß mit Abschluß dieser Vereinbarung weder ein Arbeitsvertrag noch ein arbeitsvertragsähnliches Verhältnis zustande kommt.

  • Dem Gast ist eröffnet worden, daß er für Schäden, die er der Universität im Rahmen der Ausübung des Gastrechts zufügt, ersatzpflichtig ist.
  • Es besteht für ihn seitens der Universität Hamburg kein Unfallversicherungsschutz-, desgleichen auch kein Krankenversicherungsschutz.
Der Gast wird für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst sorgen.

Die "Hinweise für die Gewährung des Gastrechts in der Universität Hamburg" sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sie sind als Anlage beigefügt.

Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung wurde vom Gast nachgewiesen.*

Hamburg, den (Datum)

(Unterschrift Geschäftsführende Direktorin / Geschäftsführender Direktor) - (Unterschrift Gast)

* ggf. zu streichen, wenn nach Einschätzung der bzw. des GD ein mit der Tätigkeit des Gastes verbundenes Schadensrisiko gering ist.

 

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