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Inhalt:

Forschungsberichte der Universität Hamburg


Die Universität Hamburg ist nach §75 HmbHG gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Forschungsbericht vorzulegen, der die Öffentlichkeit über die Forschungsaktivitäten an der Universität Hamburg unterrichtet.

Die Universität erarbeitet derzeit ein neues Konzept für die Forschungsdokumentation.

 

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