Der Ausschuss für Frauenförderung der Universität ist ein Ausschuss des Akademischen Senates. In ihm arbeiten VertreterInnen der verschiedenen Statusgruppen zusammen: Vier Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und Professoren, je ein Mitglied der Gruppe des Wissenschaftlichen Personals, des Technischen und Verwaltungspersonals und der Studierenden.
Der Ausschuss unterbreitet dem Akademischen Senat Beschlussempfehlungen insbesondere zu (vgl. HmbHG § 85 Absatz 1, insbesondere Punkt 8):