Sowohl die Berufungsordnung (§ 1 Absatz 4) als auch die Frauenförderrichtlinie (Ziffer III.1.3.) der Universität Hamburg formulieren die Erwartung, dass in Personalauswahlverfahren besondere Bemühungen zur Gewinnung von Bewerberinnen erfolgen.
Auch der
Leitfaden des Personalreferats für das wissenschaftliche Personal (WiPR) zur Stellenbesetzung schreibt besondere Bemühungen zur Gewinnung von Frauen vor.
Diese besonderen Bemühungen können z.B. folgende Maßnahmen sein:
- Weiterleitung von Ausschreibungstexten an fachspezifische Frauenverteiler; diese sind in einigen Wissenschaftsbereichen vorhanden
- Information von Netzwerken von Wissenschaftlerinnen
- persönliche Ansprache potentieller Bewerberinnen bzw. entsprechend qualifizierter Kandidatinnen
- Ansprache von Fachkolleginnen und -kollegen und Fachgesellschaften mit der Bitte, geeignete Bewerberinnen zur Bewerbung zu ermuntern
Auf folgender Seite finden Sie eine Auflistung von
fachspezifischen Frauenverteilern.