Die Universität Hamburg will mit dem Frauenförderfonds Vorhaben, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung einer Zielvereinbarung (2002) zur Frauenförderung zwischen dem Präsidenten und der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Hamburg bezogen sind, fördern.
Im Jahr 2012 stehen - vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan - Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung.
Aus diesem Fonds sollen Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert werden. Förderungsfähig sind:
Weitere Hinweise auf das Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dieser Richtlinie.
Bitte richten Sie Ihre Anträge an:
Universität Hamburg
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Prof. Dr. Britta Ramminger
Schlüterstraße 18
20146 Hamburg
Die Entscheidung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Fonds trifft die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung. Bewilligungen über 2.000 Euro setzen eine Zustimmung des Ausschusses für Gleichstellung voraus.
Die Antragsfrist für das Jahr 2012 endet am 07.02.2012.
Die beantragten Vorhaben müssen bis 31.12.2012 abgeschlossen sein.
Die Universität will mit dem eingerichteten Frauenförderfonds Vorhaben unterstützen, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung der Zielvereinbarung zur Frauenförderung/ Gleichstellung der Universität Hamburg gerichtet sind.