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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

Präsidium der Universität


Der Präsident, die Vizepräsidentin und Vizepräsidenten sowie die Kanzlerin bilden das Präsidium.

Das Präsidium leitet die Universität. Es nimmt die fakultätsübergreifenden Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben wahr. Es schließt die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung ab. Es beschließt u.a. die Wirtschaftspläne. Es erstellt die Vorschläge für den Struktur- und Entwicklungsplan der Universität und für dessen Fortschreibung sowie für die Grundsätze der Ausstattung und der Mittelverteilung.

Es schreibt die Professuren und Juniorprofessuren aus. Es sorgt dafür, dass die zuständigen Organe den Gleichstellungsauftrag der Hochschulen erfüllen. Es sorgt für das Zusammenwirken von Organen und Mitgliedern der Hochschule und erforderlichenfalls für einen Ausgleich zwischen ihnen. Im Übrigen ist es für alle Angelegenheiten zuständig, für die das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG) nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten bestimmt.

 

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