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Präsidialverwaltung der Universität Hamburg



Inhalt:

stellenausschreibungen für vertretungsprofessuren


Die Vertretungsprofessur wird vergeben, wenn eine Professur etwa wegen Pensionierung oder Weggang des Inhabers zeitlich befristet unbesetzt ist. Sie wird an einen promovierten oder eine promovierte, in der Regel bereits habilitierten Wissenschaftler bzw. habilitierte Wissenschaftlerin vergeben.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden internationale wissenschaftliche Erfahrungen sowie Erfahrungen in der Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten erwartet. Die Universität Hamburg legt auf die Qualität der Lehre besonderen Wert. Lehrerfahrungen und Vorstellungen zur Lehre sind darzulegen.

Die Universität Hamburg will den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre erhöhen. Sie ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.

Einstellungsvoraussetzungen:
Wissenschaftliche Qualifikationen sowie weitere Voraussetzungen gemäß § 15 Hamburgisches Hochschulgesetz.

Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen / Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen.
 

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