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Inhalt:

stellenausschreibungen für verwaltungspersonal


Der Hamburger Senat hat zum 01.09.2011 das geregelte Einstellungsverfahren, befristet bis zum 31.12.2015, beschlossen.

Einige Stellen können nur mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die bereits Beschäftigte bei der Freien und Hansestadt Hamburg sind. Stellenausschreibungen mit dem nachfolgenden Hinweis sind nicht für externe Bewerbungen zugelassen.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, die bereits befristete oder unbefristete Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg sind. Am 01.09.2011 zur Freien und Hansestadt Hamburg abgeordnete oder zugewiesene Beschäftigte gelten solange als interne Bewerberin bzw. Bewerber, wie sie Tätigkeiten für die Freie und Hansestadt Hamburg ausüben. Externe Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte nach dem SGB IX können sich ebenfalls auf Stellen des internen Arbeitsmarktes bewerben.

Bewerbungen für die nachstehend aufgeführten Stellen, mit tabellarischem Lebenslauf (der Hinweis auf die Personalakte genügt nicht) sowie Zeugniskopien, werden in schriftlicher Form auf postalischem Weg oder per E-Mail, bis zum Ablauf der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennziffer an die im Ausschreibungs-text genannte Adresse akzeptiert.

Universität Hamburg
Organisation & Personalentwicklung
Kennziffer:
Moorweidenstr. 18
20148 Hamburg

Für jede Ausschreibung ist eine getrennte Bewerbung einzureichen.

Die Universität Hamburg fördert die Einstellung von Frauen. Sie will den Anteil von Frauen - vor allem in technischen Bereichen und in Leitungspositionen - erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen/Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass bei Berücksichtigung auswärtiger Bewerberinnen/Bewerber weder Reise-, Trennungs- noch Umzugsgelder gewährt werden können.

 

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