Stellenausschreibungen für Wissenschaftliches Personal
Für die von der Universität Hamburg angebotenen Stellen geltende folgende Klauseln:
Die Universität strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden im Sinne des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen / Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen.