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Referat 33: Zentrum für Studierende



Inhalt:

FAQ - Studierendenangelegenheiten



Hier die Antworten zu den momentan am häufigsten gestellten Fragen im Bereich Studierendenanglegenheiten.

  • Ich habe meine Semesterunterlagen noch nicht erhalten?

Zum Sommersemester 2009 ist die Zahlung des Semesterbeitrages in Höhe von 252€ UND der Studiengebühr in Höhe von 375€ rückmelderelevant, d. h. sollten Sie die Studiengebühren oder den Semesterbeitrag erst vor kurzem überwiesen haben, bedenken Sie bitte, dass es noch bis zu zwei Wochen nach Geldeingang dauern kann bis Sie Ihre Semesterunterlagen erhalten.

Auch mit Zahlungsbeleg kann vor Ort ein Ausdruck der Semesterunterlagen nicht erfolgen.

Infomieren Sie sich bitte bei der Fahrgelderstattungsstelle der Hamburger S-Bahn, Münzstraße 1, Aufgang B, Etage 6 in 20097 Hamburg , Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr, ob es eine Erstattungsmöglichkeit beim Kauf von Fahrkarten bis zum Erhalt Ihres Semestertickets gibt (nur Wochen- oder Monatskarten mit Lichtbild).

  • Ich habe einen Urlaubs – Stundungs- Befreiungsantrag gestellt und muss die Studiengebühren somit (erst mal) nicht bezahlen und habe meine Semesterunterlagen noch nicht erhalten?

Auch hier bedenken Sie bitte, wenn Sie den Antrag erst vor kurzem bei uns eingereicht haben, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

  • Ich möchte mich exmatrikulieren und habe die erste Studienbuchseite nicht mehr?

Die erste Studienbuchseite ist nicht mehr zwingend erforderlich. Sie können, wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nicht sofort benötigen, den Exmatrikulationsantrag in die weiße Postbox im Eingangsbereich werfen. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, vermerken Sie dies bitte auf dem Exmatrikulationsantrag.

  • Ich möchte meine Stundungserklärung oder einen Antrag bezüglich der Studiengebühren abgeben?

Auch diese Anträge können Sie in die weiße Postbox im Eingangsbereich werfen.

Wenn Sie stundungsberechtigt sind, finden Sie die Stundungserklärung in Ihrem STiNE-Account unter Studium-Studiumsverwaltung-Dokumente. Die Stundungserklärung ist Bestandteil des dort abrufbaren Gebührenbescheides.

Sollten Sie die Stundungserklärung noch für das Wintersemester 2008/2009 abgeben wollen, vermerken Sie dies bitte  deutlich auf der Stundungserklärung.


 

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