Im Rahmen des Vertragsmanagements unterstützt die Abteilung 4 die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg in Fragen der Gestaltung von
- Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Kooperationsverträgen
- EU-Konsortial-Verträgen
- Verträgen über eine wissenschaftliche Dienstleistung
- Materialtransfer Agreements (MTA)
- Geheimhaltungsverträgen.
Wir stellen Ihnen Musterklauseln und -verträge zur Verfügung und prüfen die Vertragsentwürfe der Drittmittelgeber.
An wen wende ich mich noch, und wie ist der weitere Verfahrensablauf?
- Klären Sie ggf. zunächst mit Ihrer Fakultät, ob Ihnen die für Ihr Vorhaben benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt werden würden (z. B. Räume). Klären Sie, ob die Fakultätsverwaltung die Kosten des von Ihnen benötigten Personals kalkulieren kann. Vergessen Sie bei Ihrer Kostenkalkulation nicht die Umsatzsteuer.
Beachten Sie, dass die Projektleitung die Befugnis zur eigenständigen Forschung voraussetzt und daher i.d.R. von einem/-r Professor/-in wahrgenommen wird.
- Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Vertragsmanagement in Verbindung. Wichtig ist für Sie außerdem die Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen, und zwar das für die Drittmittelverwaltung zuständige Referat 73.
- Haben sich die Partner auf eine Vertragsversion geeinigt, so wird der Vertrag i.d.R. in dreifacher Ausführung zuerst von der Projektleitung unterzeichnet, dann von der Präsidialverwaltung (Abteilungsleitung 4 und Referatsleitung 73), und schließlich von der Drittmittelverwaltung an den Industriepartner zur Unterschrift weitergeleitet. Eine Ausfertigung bzw. Kopie des von allen Beteiligten unterzeichneten Vertrags geht an Sie. Sobald der Vertragsschluss rechtswirksam ist, richtet die Drittmittelverwaltung fürdie finanzielle Abwicklung des Vorhabens einen Fonds ein.